Rechtsprechung
   KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99, 1 AR 1174/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1624
KG, 01.10.1999 - 5 Ws 571/99, 1 AR 1174/99 (https://dejure.org/1999,1624)
KG, Entscheidung vom 01.10.1999 - 5 Ws 571/99, 1 AR 1174/99 (https://dejure.org/1999,1624)
KG, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 5 Ws 571/99, 1 AR 1174/99 (https://dejure.org/1999,1624)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 170
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)

  • KG, 11.01.2008 - 2 Ws 772/07

    Straf- und Maßregelaussetzung: Entscheidung zunächst nur über den Widerruf der

    Sie ist nur dann eine angemessene Reaktion auf das erneute Versagen, wenn objektiv eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Verurteilte in Zukunft ein straffreies Leben führt (std. Rspr. des KG, vgl. NStZ-RR 2000, 170, und Beschluss vom 26. Mai 2004 - 5 Ws 249/04 -).

    Diese Befähigung hat sich auf Tatsachen zu stützen; sie darf nicht unterstellt werden (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).

  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 249/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    Eine Reststrafenaussetzung könnte danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt wäre, daß die charakterlichen Mängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, daß die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 15. März 2006 - 5 Ws 104/06 -, 21. Dezember 2005 - 5 Ws 613-614/05 - und 11. November 2005 - 5 Ws 510/05 - std. Rspr.).

    Allein der Wille, sich künftig straffrei zu führen, reicht hierfür nicht aus (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).

  • KG, 20.11.2007 - 2 Ws 505/07

    Strafrestaussetzung: Negative Legalprognose für einen Erstverbüßer wegen Begehung

    Eine Reststrafenaussetzung könnte in solchen Fällen nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt wäre, daß die charakterlichen Mängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, daß die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. Senat NStZ-RR 2000, 170; Beschlüsse vom 29. August 2006 - 5 Ws 436/06 -, 18. Juli 2006 - 5 Ws 317/06 - und 15. März 2006 - 5 Ws 104/06 - std. Rspr.).

    Allein der Wille, sich künftig straffrei zu führen, reicht hierfür ebensowenig aus (vgl. Senat NStZ-RR 2000, 170) wie ein beanstandungsfreies Vollzugsverhalten.

  • KG, 12.10.2006 - 5 Ws 482/06

    Strafvollzug: Notwendige Voraussetzung für bedingte Entlassung; zur Lastlegung

    Eine Reststrafenaussetzung kann danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt ist, daß die charakterlichen Mängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, daß die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2006 - 5 Ws 332/06 -, 18. Mai 2006 - 5 Ws 249-250/06 - und 15. März 2006 - 5 Ws 104/06 - std. Rspr.).

    Allein der Wille, sich künftig straffrei zu führen, genügt nicht (vgl. KG, NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 12. April 2006 - 5 Ws 183-184/06 - und 1. Juni 2004 - 5 Ws 267/04 -).

  • KG, 06.07.2006 - 5 Ws 273/06

    Entscheidung über die Strafrestaussetzung zum Zweidrittelzeitpunkt: Einschränkung

    Allein der Wille, sich künftig an Gesetze zu halten, genügt nicht(vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).
  • KG, 18.05.2006 - 1 AR 468/06

    Strafrestaussetzung: Einschränkung des Erstverbüßerprivilegs bei

    Eine Reststrafenaussetzung könnte danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt wäre, dass die charakterlichen Mängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, dass die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 15. März 2006 - 5 Ws 104/06 -, 21. Dezember 2005 - 5 Ws 613-614/05 - und 11. November 2005 - 5 Ws 510/05 - std. Rspr.).

    Allein der Wille, sich künftig straffrei zu führen, reicht hierfür nicht aus (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).

  • KG, 29.08.2006 - 5 Ws 436/06

    Strafaussetzung: Versagung der Reststrafenaussetzung wegen fortbestehender

    Eine Reststrafenaussetzung könnte danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt wäre, daß die charakterlichen Mängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, daß die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 15. März 2006 - 5 Ws 104/06 -, 21. Dezember 2005 - 5 Ws 613-614/05 - und 11. November 2005 - 5 Ws 510/05 - std. Rspr.).

    Allein der Wille, sich künftig straffrei zu führen, reicht hierfür ebenso wenig aus (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170) wie ein beanstandungsfreies Vollzugsverhalten.

  • KG, 18.05.2006 - 5 Ws 250/06

    Maßstab für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit des zukünftigen Wohlverhaltens

    Eine Reststrafenaussetzung könnte danach nur dann verantwortet werden, wenn erprobt und durch Tatsachen, die sich nicht nur auf äußere Umstände beziehen dürfen, belegt wäre, daß die charakterlichen Mängel und sonstigen Ursachen, die zu den Straftaten geführt haben, soweit behoben sind, daß die Rückfallgefahr nur noch sehr gering ist (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170; Senat, Beschlüsse vom 15. März 2006 - 5 Ws 104/06 -, 21. Dezember 2005 - 5 Ws 613-614/05 - und 11. November 2005 - 5 Ws 510/05 - std. Rspr.).

    Allein der Wille, sich künftig straffrei zu führen, reicht hierfür nicht aus (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).

  • KG, 21.10.2008 - 2 Ws 520/08

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungsbruch durch neue einschlägige Straftaten

    Sie wären nur dann eine ausreichende Reaktion auf das neuerliche Fehlverhalten, wenn nunmehr objektiv eine durch neue Tatsachen belegte hohe Wahrscheinlichkeit dafür bestünde, daß der Verurteilte zukünftig keine Straftaten mehr begehen wird (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170 und Beschluß vom 26. Mai 2004 - 5 Ws 249/04 -).

    Diese Befähigung hat sich auf Tatsachen zu stützen; sie darf nicht unterstellt werden (vgl. KG NStZ-RR 2000, 170).

  • KG, 19.05.2004 - 5 Ws 236/04

    Strafvollstreckung: Nachträgliche Gesamtstrafenbildung und Vollstreckbarkeit der

    Der Verurteilte muß vielmehr Tatsachen schaffen, die seine Befähigung ausweisen, künftig Tatanreizen zu widerstehen (vgl. KG, NStZ-RR 2000, 170 und Beschluß vom 30. Oktober 2002 - 5 Ws 572-573/02 - m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 02.10.2019 - 1 Ws 130/19

    Voraussetzungen der Beiordnung eines Pflichtverteidigers im

  • OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 1 Ws 114/08

    Strafvollstreckung: Zulässigkeit eines Bewährungswiderrufs nach Ablauf der

  • KG, 26.09.2005 - 5 Ws 430/05

    Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit für die Entscheidung bei

  • OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 1 Ws 114/22

    Zeitliche Grenzen des Widerrufs der Strafaussetzung zur Bewährung nach Ablauf der

  • KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auslandstat

  • KG, 02.08.2013 - 2 Ws 385/13

    Vollstreckung nach Durchführung des Exequaturverfahrens

  • KG, 12.04.2006 - 5 Ws 183/06

    Strafrestaussetzung bei zeitiger Freiheitsstrafe: Sperrfrist für die Stellung

  • KG, 25.03.2014 - 2 Ws 54/14

    Entfallen der Führungsaufsicht

  • OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 1 Ws 147/11

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anwendbarkeit des

  • KG, 23.06.2006 - 5 Ws 215/06

    Entscheidung über den Widerruf einer Bewährung: Befasstwerden einer

  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 477/13

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund rechtskräftiger

  • KG, 01.06.2005 - 5 Ws 105/05

    Reststrafenaussetzung: Legalprognose für wegen Drogenhandels verurteilten

  • KG, 12.04.2006 - 5 Ws 184/06

    Festsetzung einer Sperrfrist für die Antragstellung über eine

  • KG, 06.02.2020 - 5 Ws 215/19

    Voraussetzungen des § 57 StGB bei Organisierter Kriminalität (Rockermilieu)

  • KG, 24.08.2017 - 5 Ws 192/17

    Strafrestaussetzung zur Bewährung: Abweichung vom Grundsatz einer positiven

  • OLG Köln, 12.11.2010 - 2 Ws 696/10

    Aussetzung der Vollstreckung der Reststrafe zur Bewährung bei Vorliegen einer

  • OLG Frankfurt, 16.05.2008 - 3 Ws 465/08

    Voraussetzungen für Reststrafenaussetzung bei Erstverbüßung

  • OLG Brandenburg, 12.10.2022 - 1 Ws 11/22
  • KG, 26.09.2001 - 5 Ws 619/01

    Strafaussetzung zur Bewährung: Bewährungswiderruf und Vertrauensschutz

  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 478/13

    Bindung des Widerrufsgerichts an die Ausgangsverurteilung i.R.d. Widerrufs der

  • KG, 19.01.2005 - 5 Ws 689/04

    Reststrafenaussetzung: Prognoseentscheidung bei erneuten schweren Straftaten nach

  • KG, 25.11.2003 - 5 Ws 560/03

    Strafvollstreckung: Subsidiarität der Möglichkeit, die Aussetzungsentscheidung

  • OLG Nürnberg, 20.04.2011 - 1 Ws 148/11

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung: Anwendbarkeit des

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht